Federsammlung - feather collection
Federn europäischer, insbes. heimischer Herkunft

Ausgewählte Blätter aus meiner Federsammlung
siehe auch: [ artenschutzrechtliche Grundlagen ] [ Arbeitsmaterial ]

Diese Darstellung (erstellt insbes. für Bildschirmauflösung 800 x 600)
von Federn soll Vergleichsmaterial für Rupfungsfunde bieten bzw. auch ehemalige Vorkommen oder Durchzügler dokumentieren;  > s. auch
Vogelberingung
Wenn nicht anders vermerkt, wurden die Rupfungen oder toten Vögel von mir selbst gesammelt.
Dabei werden einzelne, ausgewählte Feder-Sammlungsblätter aus Einlegemappen von Mitte der 1950er Jahre und neuere Sammlungsblätter auf farbigem Grund hier dargestellt und die Federn der einzelnen Arten erläutert und markante Maße angegeben.
Durch Anklicken der Bilder kommen Sie zu den Arten der Familie:

Phasianidae

Anatidae

Picidae

Upupidae

Coracidae

Alcedinidae

Meropidae

Cuculidae

Psittacidae

Apodidae

Tytonidae

Strigidae

Caprimulgidae

Columbidae

Otididae

Gruidae

Rallidae

Struthionidae

Scolopacidae

Charadriidae

Laridae

Alcidae

Accipitridae

Falconidae

Podicipedidae

Sulidae

Phalacrocor.

Procellariidae 

Ardeidae

Reiher-
Schmuckfedern

Ciconiidae

Laniidae

Corvidae

Bombycillidae

Cinclidae

Muscicapidae

Stare

Sittidae

Certhiidae

Paridae

Aegithalidae

Hirundinidae

Regulidae

Sylviidae

Alaudidae

Passeridae

Fringillidae

Bubo-Otis

Afterschaft

Schillerfarben

Mauserfedern GänseSchlafPlatz

Mauserfedern, markante Einzelfedern

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Systematische Übersicht der  abgebildeten Arten aus meiner Federsammlung in neuer  systematischer Reihenfolge (nach MONROE & SIBLEY 1993, später (noch) nicht korrigiert nach neuer deutscher Artenliste von Barthel & Helbig: Limicola 19/H. 2 in 2005) -
durch Anklicken der Artnamen kommen sie zur Federsammlung der Art:


Arbeitsgrundlagen

Neben dem Handbuch der Gefiederkunde von W.-D. BUSCHING und den “Beiträge zur  Gefiederkunde & Morphologie der Vögel” (Hrsg. Naumann-Museum Köthen, Schriftleitung: Dr. W.-D. BUSCHING) und dem in Teilen der “Beiträge zur Naturkunde Niedersachsens” erschienenen “Bestimmungsbuch für Rupfungen und Mauserfedern”  sowie der mehrteiligen Reihe “Kennzeichen und Mauser europäischer Singvögel” (von H. BUB et al.) benutze ich u. a. noch gern die Gewöll- u. Rupfungskunde von R. MÄRZ, mit dem ich seinerzeit noch gelegentlich korrespondiert habe, und von ihm gezeichnete Sonderdrucke immer wieder mit Freude ... - diesen Klassiker der Vogelkunde gibt es inzwischen wieder als Nachdruck der 3. damals (1987) von Konrad BANZ bearbeiteten Auflage neu im AULA-Verlag.

Informationen zu Federn / zur Federsammlung / Gefiederkunde s. auch die sites
von Michel KLEMANN in Zutphen, NL:
http://www.feathers.tk ,
von Erwin TYLL in Crimmitschau:  http://www.gefiederkunde.de ;
von Alexander HAASE in Wanzleben: www.federbestimmung.de .


Artenschutzrechtliche Grundlagen

Nach § 42 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) ist es verboten, Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten (Besitzverbote).

Nach § 10 Abs. 2 Nr. 1 c) BNatSchG sind unter "Tiere" im Sinne des Gesetzes auch ohne  weiteres erkennbare Teile von Tieren zu fassen. Dies trifft auf Federn zu.
Nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 b) bb) BNatSchG sind alle europäischen Vogelarten besonders geschützt.

Von den Verboten des § 42 BNatSchG kann die nach Landesrecht zuständige Behörde  (Naturschutzbehörde) gemäß § 43 Abs. 8 BNatSchG Ausnahmen zulassen, wenn es nach ... 3)

  • für Zwecke der Forschung, Lehre, Zucht, des Anbaus oder der Ansiedlung erforderlich ist,
  • wenn der Bestand und die Verbreitung der betreffenden Population oder Art dadurch nicht benachteiligt wird,
  • Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG und Art. 9 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 79/409/EWG beachtet sind und
  • Vorschriften einer Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 5,
  • sonstige Belange des Artenschutzes oder
  • Verpflichtungen aus internationalen Artenschutzübereinkommen

nicht entgegenstehen.

  • Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung von den Verboten des § 42 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG kann gemäß § 43 Abs. 8 Nr. 3 BNatSchG zum Sammeln der Federn erteilt werden.
  • Das Aufsammeln von Federn aus Rupfungen, Todfunden und auch Mauserfedern stellt keine Beeinträchtigung von geschützten Vogelarten dar.
  • Eine Entnahme von Federn von lebenden Vögeln führt zu Beeinträchtigungen derselben und wird deshalb nicht zugelassen.
  • Bei Vogelarten, die dem Jagdrecht unterliegen, sind die entsprechenden jagdrechtlichen Vorschriften zu beachten. Eine Aneignung auch von Teilen dieser Vögel bedarf der Erlaubnis des jeweiligen Jagdrechtsinhabers.

(aus meiner dreiseitigen kostenpflichtigen artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung für  das Aufsammeln von Federn  - s. auch die Empfehlungen von W.-D. BUSCHING im Handbuch für Gefiederkunde ...).

 

 


Rotmilan Milvus milvus

Dargestellt werden meist mit Maßangaben in mm insbesondere:

(1.) Schwungfedern (Remiges), davon die:

  • Handschwingen - H (Remiges primarii = primaries) mit dem
  • Remicle (wenn vorhanden) als kleines Federchen distal der äußeren H,
    gezählt von innen (H1) nach außen (descendent),
  • Armschwingen - A (Remiges secundarii = secondaries),
    gezählt von außen (A1) nach innen (ascendent);
  • Daumen- (Afterfügel-)
    federn - Al (R. alulares = Alula);
    und deren obere (große) Deckfedern:
  • Handdecken - GrHd (Tectrices primariae dorsalis),
  • Armdecken - GrAd (T. secundariae dorsalis);
  • (2.) Schwanz-Federn (tail-feathers):

  • Steuerfedern - S (Rectrices = tail),
    gezählt von innen (S1) nach außen;
  • Deckfedern - Sd (Rectrices caudales) bzw. deren
  • Oberschwanzdecken - OSd (R. dorsalis caudae) und
  • Unterschwanzdecken - USd (Rectrices ventralis caudae);
  • und gelegentlich ergänzend besonders markante

    (3.) Körperkonturfedern,

    die aber meist nicht näher bezeichnet werden ...